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Kinder der 0-Klasse werden zunächst probeweise in die 1. Klasse der Förderschule aufgenommen. Sie sind schulpflichtig. Den Eltern entstehen dadurch keine Kosten.
Eltern können die Aufnahme ihres Kindes selbst beantragen.
Diese probeweise Aufnahme ist möglich, wenn das Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat, dem in unserer Schule entsprochen werden kann.
Gegen Ende des ersten Schuljahres wird gemeinsam mit den Eltern über den weiteren Lernweg des Kindes entschieden.
Ein Teil der Kinder kann dann mit besseren Startvoraussetzungen in Klasse 1 der Grundschule beginnen.
Diese Kinder verlieren gegenüber der Zurückstellung keine Zeit.
Eine Entscheidung wird in der Regel nicht gegen den Willen der Eltern getroffen.
Hier gibt es unseren Info-Flyer als PDF zum runterladen.
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